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   VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10   

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https://dejure.org/2011,28344
VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10 (https://dejure.org/2011,28344)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.05.2011 - 1 K 257.10 (https://dejure.org/2011,28344)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 1 K 257.10 (https://dejure.org/2011,28344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Strafmaß: Verlust des Waffenscheins

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10
    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, GewArch 1992, 314; BayVGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 19 Cs 05.2394 - zitiert nach juris) haben die Waffenbehörde bzw. das Gericht bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eines strafrechtlich verurteilten Erlaubnisinhabers die Würdigung des Strafgerichts grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen.

    Zudem setzt die Annahme der Unzuverlässigkeit als Regelfall gerade nicht voraus, dass außer dem Vermutungstatbestand weitere Umstände hinzutreten; deren Fehlen, etwa weil der Betroffene sich - wie der Kläger - ansonsten ordnungsgemäß verhalten hat und weiterhin verhält, ist mithin unerheblich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; BVerwG Urteil vom 4. September 1995 - 1 C 20.94 - , Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121, und Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, GewArch. 1992, 314).

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10
    Zwar scheint nicht von vornherein ausgeschlossen, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit als widerlegt anzusehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung - wie hier - noch nicht verstrichen ist, der Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Begehung der Straftat(en) aber sehr lange zurückliegt und der Betroffene sich seither straffrei geführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 56/89 - zitiert nach juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07

    Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10
    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in jenem strafrechtlich relevanten Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. OVG Nordrhein- Westphalen, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 20 A 1881/07 - , zitiert nach juris; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 19. September 1991 und vom 28. Oktober 1983 sowie Urteil vom 24. April 1990, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57).
  • VGH Hessen, 14.10.2004 - 11 TG 2490/04

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; Gesamtstrafe

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10
    Dass die Anzahl der Tagessätze mit vorliegend 90 maßgeblich auch auf der Anzahl der Fälle und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Bildung einer Gesamtgeldstrafe beruht, trifft freilich zu, führt jedoch nicht dazu, dass die Regelvermutung wiederlegt wäre, denn auch die Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen wegen der Verwirklichung von in § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG genannten Straftaten begründet die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 11 TG 2490/04 - ).
  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10
    Zudem setzt die Annahme der Unzuverlässigkeit als Regelfall gerade nicht voraus, dass außer dem Vermutungstatbestand weitere Umstände hinzutreten; deren Fehlen, etwa weil der Betroffene sich - wie der Kläger - ansonsten ordnungsgemäß verhalten hat und weiterhin verhält, ist mithin unerheblich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; BVerwG Urteil vom 4. September 1995 - 1 C 20.94 - , Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121, und Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, GewArch. 1992, 314).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10
    Die strafgerichtliche Verurteilung als solche ist, auch wenn sie wegen eines Steuerdelikts erfolgte, ein Indiz für bestehende charakterliche Unzulänglichkeiten und damit für die Unzuverlässigkeit in waffenrechtlicher Hinsicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1992 - Az.: 1 B 64.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64).
  • VGH Bayern, 13.10.2005 - 19 CS 05.2394
    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10
    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, GewArch 1992, 314; BayVGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 19 Cs 05.2394 - zitiert nach juris) haben die Waffenbehörde bzw. das Gericht bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eines strafrechtlich verurteilten Erlaubnisinhabers die Würdigung des Strafgerichts grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen.
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